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Zahlung noch nicht erfolgt: Sollten Sie noch keine Zahlung an uns ausgeführt haben, wird Ihre Bestellung automatisch nach 7 Tagen, ohne Zahlungseingang, storniert.

Zahlung erfolgt: Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, führen wir unsere vertraglich geschuldete Leistung (Erstellung des Antrags und Übergabe an einen Versand-Dienstleister) automatisiert aus. Die Bestellung ist somit unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig erbracht.

Ein Widerruf nach Auftragserteilung ist daher nicht mehr möglich (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB). Wir danken für Ihr Verständnis.

Zahlung erfolgt, aber Nachweis nicht bereitgestellt: In einzelnen Fällen, benötigen wir von Ihnen noch weitere Informationen/Nachweise, damit wir die Bestellung vollständig ausführen können. Sollten Sie diese nicht erbringen können, bitten wir Sie über "Anderes Anliegen" uns dies mitzuteilen, sodass wir eine Stornierung prüfen können.

Unser kostenpflichtiger Service beinhaltet die Erstellung des Antrages, das Recherchieren der zuständigen Behörde und das Versenden Ihres Antrags/ Ihrer Anträge an diese Behörden.

Das Erstellen der Anträge ist sehr aufwändig und bedarf einer besonderen Sorgfalt. Wir bemühen uns die Kosten für unseren Service so gering wie möglich zu halten.

Hinweis: Viele Anträge können auch unentgeltlich gestellt werden.  Mit unseren Services sparen Sie sich den Papierkram, mögliche Recherchen, sowie das Drucken und Versenden der Anträge. Wir machen das Alles für Sie.

Mit dem Sendebericht möchten wir Ihnen einen Nachweis geben, dass wir Ihre erstellten Anträge, an die jeweils zuständige Behörde erfolgreich versendet haben. Damit können Sie bei z.B. einer Bank, oder einer anderen Stelle nachweisen, dass Sie das entsprechende Dokument beantragt haben, um so ggf. eine Frist einzuhalten.

Wichtig: Eine Zustellung/Versendung, der von Ihnen angeforderten Dokumente, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt!

Die entsprechenden Behörden werden nach Erhalt des Antrages, den Antrag bearbeiteten und Ihre gewünschten Dokumente erstellen und entsprechend versenden.

Die Auftrags- oder auch Bestellnummer finden Sie in unseren E-Mails oder in Ihrer Rechnung.
Sie beginnt immer mit zwei Buchstaben und beinhaltet eine Folge von 5 bis 6 Zahlen.

Bitte beachten Sie, dass wir zum Bearbeitungsstand bei Ihrer zuständigen Familienkasse nichts sagen können und wir darauf keinen Einfluss haben.

In der Regel nimmt die Bearbeitung zwischen vier und sechs Wochen in Anspruch. Erfahrungsgemäß kann dies aber auch einmal länger dauern.

Weitere Informationen zu den Auszahlungsterminen finden Sie unter www.kindergeld-online-beantragen.de/kindergeld-auszahlungstermine/

Alle Anträge werden im Anschluss unserer Beauftragung sofort erstellt und dem Versand übergeben. Über den Versand und die voraussichtliche Zustellung werden Sie in einer separaten E-Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass der Eingang bei der Familienkasse manuell bearbeitet wird und es deshalb zu Verzögerung kommen kann. 

Wenn die Familienkasse nach 2 Wochen noch keinen Eingang verzeichnet hat sollten Sie uns darüber informieren. Gerne senden wir Ihren Antrag dann erneut ab. Nutzen Sie hierfür den Reiter "Anderes Anliegen" > "Sonstiges".

Unser Kindergeld-Antrag-Assistent überprüft im vorhinein verschiedene Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes. Auf die Tatsächliche Bewilligung haben wir keinen Einfluss. Diese liegt im Ermessen der zuständigen Familienkasse.

Unsere Kooperationsanwälte beraten Sie bei einer Ablehnung oder anderen Fragen zum Familienrecht gerne bei einem kostenlosen Erstgespräch:  https://kindergeld-online-beantragen.de/kooperationsanwaelte/

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch bei einer Ablehnung keine Erstattung veranlassen können, da unsere Dienstleistung trotzdem ausgeführt wurde.

Wir versenden den Antrag immer an die zentrale Hauptstelle Ihrer zuständigen Familienkasse. Die Hauptstelle (Postanschrift) und Ihre lokale Familienkasse (Besucheradresse) haben meistens unterschiedliche Anschriften.

Ihre zuständige Familienkasse bzw. deren Postanschrift, können Sie selbst über www.con.arbeitsagentur.de nachsehen. Aktivieren Sie, nachdem Sie Ihren Ort ausgewählt haben, unter "Institution" den Haken bei "Familienkassen" und klicken Sie anschließend auf den Namen der Familienkasse, um die Detail-Seite zu öffnen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihren Antrag an die falsche Familienkasse gesendet haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Nutzen Sie hierfür den Reiter "Anderes Anliegen" > "Sonstiges".
Wir werden der Sache dann entsprechend nachgehen und den Antrag auch gerne kostenfrei an die richtige Familienkasse versenden.

Wenn Sie uns beauftragt haben, haben wir Ihren Antrag/Ihre Anträge erstellt, das bzw. die zuständige Ämter recherchiert, sowie den Antrag/die Anträge dorthin versandt.

Bei bestimmten Anträgen erhebt die entsprechende Behörde für das Erstellen der Dokumente, eine zusätzliche Gebühr, welche sich nach der regional geltenden Gebührensatzung richtet.
Auf die Gebühren der Behörden weisen wir während des Bestellvorgangs mehrfach hin.
Der Übernahme der Kosten muss auch am Ende der Antragstellung mit einem Häkchen ausdrücklich zugestimmt werden, da ansonsten keine Bestellung erfolgen kann.

Sobald wir alle notwendigen Informationen von Ihnen erhalten haben, erstellen wir den Antrag/die Anträge und versenden diese an die zuständigen Stellen. In der Regel nimmt die Bearbeitung auf der Behörde zwischen 3 und 7 Werktage in Anspruch.

Aktuell gibt es allerdings vereinzelt ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen auf den zuständigen Stellen, weshalb die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen auch mehrere Wochen betragen kann.

Wir und auch die Sachbearbeiter*innen auf den Ämtern, bitten Sie daher um Verständnis und Geduld.

Unser Antrags-Assistent überprüft im vorhinein verschiedene Voraussetzungen für den Erhalt der Dokumente. Auf die Tatsächliche Erstellung der Dokumente haben wir jedoch keinen Einfluss. Diese liegt im Ermessen der Behörde und Ihrer Angabe des berichtigen Interesses.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch bei einer Ablehnung des Antrags keine Erstattung veranlassen können, da unsere Dienstleistung trotzdem ausgeführt wurde.

Wir versenden die Anträge an die zuständigen Behörde der von Ihnen angegeben Immobilie.
Hinweis zu den Grundbuchämtern: Das zuständige Grundbuchamt kann sich zu Ihrem zuständigen bzw. lokalen Amtsgericht unterscheiden, da die Grundbuchabteilungen teilweise zusammengelegt wurden.

Sollten Sie die Information haben, dass wir Ihren Antrag an das falsche Amt gesendet haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Nutzen Sie hierfür den Reiter "Anderes Anliegen" > "Sonstiges".
Wir werden der Sache dann entsprechend nachgehen und den Antrag auch gerne kostenfrei an das richtige Amt versenden.

Die Bearbeitungszeit hängt im Wesentlichen davon ab wie lange das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für die Bearbeitung der Anfrage braucht. In der Regel liegt der Bearbeitungszeitraum zwischen 7 und 21 Werktagen. Sobald die Auskunft bei uns vorliegt, leiten wir diese direkt per E-Mail an Sie weiter.
Grundsätzlich hat das verantwortliche Unternehmen das Auskunftsersuchen unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, zu beantworten. Als maximale Wartezeit legt Art. 12 Abs. 3 DSGVO jedoch einen Monat fest.

Wir selbst haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit bei den Auskunfteien. Wir bitten Sie daher um weitere Geduld.
Sollten Sie innerhalb des Monats keine Rückmeldung von der Auskunftei erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Unter "Sonstiges".

Wenn Sie uns beauftragt haben, haben wir Ihren Antrag/Ihre Anträge für die Gewerbe-An-/Ab- oder Ummeldung erstellt, das bzw. die zuständige Gewerbeämter recherchiert, sowie den Antrag/die Anträge dorthin versandt.

Bei Gewerbe-Anmeldungen, sowie Gewerbe-Ummeldungen erhebt die entsprechende Behörde für die Bearbeitung, eine zusätzliche Gebühr, welche sich nach der regional geltenden Gebührensatzung richtet.
Auf die Gebühren der Behörden weisen wir während des Bestellvorgangs mehrfach hin.
Der Übernahme der Kosten muss auch am Ende der Antragstellung mit einem Häkchen ausdrücklich zugestimmt werden, da ansonsten keine Bestellung erfolgen kann.

In der Regel nimmt die Bearbeitung auf dem Gewerbeamt zwischen 7 und 21 Werktage in Anspruch.
Aktuell gibt es allerdings vereinzelt ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen auf den zuständigen Stellen, weshalb die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen auch mehrere Wochen betragen kann.
Wir und auch die Sachbearbeiter*innen auf den Ämtern, bitten Sie daher um Verständnis und Geduld.

Sollten Sie die Bestätigung jedoch dringend benötigen, so müssen wir Sie bitten, dass Sie das entsprechende Gewerbeamt, telefonisch kontaktieren und Ihre Situation schildern, die einen Vorzug Ihres Antrags rechtfertigt. Das Amt können Sie aus dem Sendebericht oder Ihrem Antrag entnehmen, welche wir Ihnen per E-Mail für Ihre Unterlagen gesendet haben.

Nach erfolgreicher Gewerbe-Anmeldung, erhalten Sie automatisch vom Finanzamt einen Brief, mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dann erhalten Sie auch Ihre Steuernummer für Ihr Gewerbe.
Sollten Sie zwar die Bestätigung vom Gewerbeamt zur erfolgreichen Anmeldung, aber innerhalb einer Woche, den Brief vom Finanzamt nicht erhalten haben, sollten Sie Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren: Finanzamt Suche - BZST

Kleinunternehmer-Regelung ( § 19 UStG):
Jedes Unternehmen (Einzel, UG, GmbH, AG....) kann die Kleinunternehmer-Regelung anwenden, solange dieses im Vorjahr nicht über 22.000 € Brutto Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Brutto Umsatz haben.
Vom Finanzamt erhalten Sie nach erfolgreicher Gewerbe-Anmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie angeben können, ob Sie von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machen möchten.

Sollten Sie zwar die Bestätigung vom Gewerbeamt zur erfolgreichen Anmeldung, aber innerhalb einer Woche, den Brief vom Finanzamt nicht erhalten haben, sollten Sie Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren: Finanzamt Suche - BZST

Jedes Einzelunternehmen, oder GbR, ist automatisch ein Kleingewerbe und muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Dies muss im Antrag nicht explizit genannt werden.

Sobald das Einzelunternehmen, oder die GbR, eine bestimmte Grenze überschreitet (60.000 Euro Gewinn pro Jahr und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr), gilt das Unternehmen nicht mehr als Kleingewerbe und muss dann von Ihnen im Handelsregister eingetragen werden.

Die Sicherheit Ihrer Daten liegt uns sehr am Herzen. Für evtl. Rückfragen, speichern wir Ihre Daten bis zu 90 Tage und löschen diese dann automatisch.
Gerne können Sie durch Eingabe Ihrer E-Mail die Löschung Ihrer Daten nach Art. 4 Ziffer 2 Datenschutz-Grundverordnung beantragen.

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