Sobald wir alle notwendigen Informationen von Ihnen erhalten haben, erstellen wir den Antrag/die Anträge und versenden diese an die zuständigen Stellen. In der Regel nimmt die Bearbeitung auf der Behörde zwischen 3 und 7 Werktage in Anspruch.
Wichtiger Hinweis:
Aktuell gibt es vereinzelt ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen auf den zuständigen Stellen, sowie Corona- oder Urlaubs- Ausfällen, weshalb die Bearbeitungszeit in Ausnahmefällen auch mehrere Wochen betragen kann.
Folgende Ämter haben im Einzelfall eine längere Bearbeitungszeit:
- Amtsgericht München - Grundbuchamt: bis zu 4 Wochen
- Amtsgericht Köln - Grundbuchamt: bis zu 6 Wochen
- Amtsgericht Saarbrücken - Grundbuchamt: zwischen 4 bis 6 Wochen
- Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (GBZA): zwischen 3 bis 4 Wochen
- Stadt Niederkassel - Abt. Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt: zwischen 3 bis 4 Wochen
- Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt: bis zu 3 Wochen
- Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg: bis zu 3 Wochen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung führen. Es werden alle eingehenden Anträge auf den zuständigen Stellen entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wird daher gebeten von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.
In Einzelfällen haben Sie die Möglichkeit, eine besondere Dringlichkeit darzulegen. Wenden Sie sich dazu direkt an das zuständige Amt.
Wir und auch die Sachbearbeiter*innen auf den Ämtern, bitten Sie um Verständnis und Geduld.